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Das Hellma Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und der Verhaltensgrundsätze hat bei Hellma oberste Priorität.

Grundlegende Prinzipien und Maßnahmen integren Handelns sind in unserem "Code of Conduct" festgelegt. Diese sind ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und erfüllen eine wichtige Orientierungs- und Schutzfunktion für Hellma, unsere Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner.

"Ein wirksames Compliance-Management bedeutet für uns die Einhaltung aller gesetzlichen und selbst definierten Verpflichtungen. Es ist richtungsweisend für unsere täglichen Entscheidungen. Vertrauen, Ehrlichkeit, Fairness und Transparenz bilden dabei die wichtigsten Grundsätze unseres Verhaltenskodex und sind die Grundpfeiler unseres nachhaltigen Erfolgs."

Lutz Mayer
CEO / Managing Partner
Hellma GmbH & Co.KG

Das Hellma Hinweisgebersystem nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen und unseren Stakeholdern sowie der Umwelt abwenden. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es wichtig, dass Hellma zu Compliance-relevantem Fehlverhalten umgehend in Kenntnis gesetzt wird. Hierzu haben wir verschiedene Kommunikationswege geschaffen, über welche Hinweise unabhängig und vertraulich gemeldet werden können.

Was sind Hinweise?

Bei Hinweisen handelt es sich um die Mitteilung von Informationen zu Verstößen gegen Gesetze oder geltende Regeln, die sich in (Reputations-) Schäden, Bußgeldern oder Strafen auswirken können. Auswirkungen soll durch die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen zu tatsächlich vorgefallenen, potenziellen oder versuchten Verstößen entgegengewirkt werden.

Umfasst sein können:

→ tatsächlich, also bereits begangene und vorgefallene Verstöße

→ potenzielle, sprich wahrscheinliche begangene Verstöße

→ Versuche, Verstöße etwas zu verschleiern

Welche Informationen sollten gemeldet werden?

Hinweise zu Verstößen gegen Gesetze, geltende Regelungen und interne Richtlinien eines Unternehmens sollen dann gemeldet werden, wenn sie mit einem hohen Risikopotenzial für das Unternehmen, Unternehmensangehörige, für Lieferanten sowie für Kunden und der Umwelt einhergehen.

Wie erfolgt die Meldung richtig?

Sofern ein vermuteter Verstoß gemeldet werden soll, muss sichergestellt werden, dass der Inhalt der Meldung auch von einer fachfremden Person (bspw. Ombudsfrau/-mann) nachvollzogen werden kann.

Inhaltlich sollte sich Ihre Meldung daher an folgenden Fragestellungen orientieren:

Wo? 
Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Was?
Was ist passiert?
Was ist der genaue Sachverhalt?
Was ist der Schwerpunkt der Meldung?

Wer?
Wer ist am Vorfall beteiligt (bspw. Personen, Abteilungen und/oder Geschäftspartner) und wer wurde bereits darüber informiert?

Wann? 
Zu welchem Zeitpunkt und wie häufig trat das Fehlverhalten bereits auf?

 

Wie bearbeiten wir Ihre Meldung?

Nach Ihrer Hinweisabgabe erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung an das Hellma Hinweisgebersystem wird nun gründlich geprüft. Sofern wir weitere Informationen benötigen, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Daher bitten wir Sie, auch bei einer anonymen Hinweisabgabe eine Kontaktmöglichkeit zu hinterlassen. Nur wenn die erste Sachverhaltsermittlung einen Verdacht auf einen Verstoß ergibt, wird eine Prüfung auf einen Rechtsverstoß eingeleitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Untersuchung ausgewertet und geeignete Maßnahmen eingeleitet.

Wie wird Ihre Anonymität gewahrt?

Sie können eine Meldung auch ohne die Angabe personenbezogener Daten durchführen. Dies können Sie bei Verwendung unseres internen Meldekanals über die Unterdrückung Ihrer Rufnummer erreichen oder über die Nutzung einer nicht zuordenbaren E-Mail-Adresse zu Ihrer Person.

Sofern Sie gegenüber unserer internen Meldestelle Ihren Namen im Rahmen der Meldung offenlegen, haben Sie jedoch auch die Möglichkeit Ihr Gegenüber auf die Anonymität hinzuweisen. Ihr Name wird gegenüber unserer Organisation nicht offengelegt. Im Gegenzug kann jedoch unsere internen Meldestelle Ihre Daten zur weiteren direkten Kontaktaufnahme, bspw. bei Rückfragen oder Statusmeldungen verwenden.

Wie wird mit Falschmeldungen umgegangen?

Sofern Sie bewusst Falschmeldungen abgeben, um Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu schädigen oder zu verunglimpfen, kann dies arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Melden Sie daher potenzielle Regelverstöße, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.

Folgende Meldewege stehen Ihnen zur Verfügung

Die nachfolgend veröffentlichten Kontaktdaten gelten als „interner Meldekanal“ und werden von einer unabhängigen Stelle verarbeitet. So kann die Vertraulichkeit Ihres Anliegens gewahrt werden.

E-Mail
Sie erreichen das Hinweisgebersystem von Hellma über folgende E-Mail Adresse: whistleblowing.hellma@ddsk.de

Telefonisch
Gerne nehmen wir Ihre Meldung auch telefonisch entgegen unter: +49  (0) 7542 949 21 00 90
(Erreichbarkeit: Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr)

Per Post
Postanschrift:
DDSK GmbH
Dr.-Klein-Straße 29
88069 Tettnang


Externe Meldekanäle
Neben den Anlaufstellenstellen und Meldekanälen von Hellma stehen Beschäftigen sowie externen Hinweisgebenden auch externe Meldekanäle zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.


Nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhalten Sie hier.

Prozesslandkarte HinSchG

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Code of Conduct | Hellma GmbH & Co. KG (DE)

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