Die Novellierung der EU-Richtlinie 2014/45/EU für die Abgasuntersuchung hat dazu geführt, dass seit Anfang 2018 wieder generell bei allen AU-pflichtigen Automobilen am Endrohr zu prüfen ist. Des Weiteren wurden seit 1. Januar 2019 die AU-Grenzwerte für Fahrzeuge mit Euro 6 weiter abgesenkt. Im Umkehrschluss sind die Anforderungen an die Genauigkeit von AU-Messgeräten dadurch deutlich angestiegen.
Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang festgelegt, dass ab 1. Januar 2019 eine Kalibrierung der verwendeten AU-Messgeräte Pflicht ist, d.h. Kfz-Betriebe müssen zukünftig neben der bisher üblichen Eichung auch eine Kalibrierung ihrer AU-Geräte vorweisen um weiterhin Abgasuntersuchungen vornehmen zu können. Diese Kalibrierung muss alle 12 Monate durch die entsprechenden Dienstleister, welche nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind (z.B. durch die Sachverständigenorganisationen), wiederholt werden.
Um die Messgenauigkeit, Regelkonformität und Rückführbarkeit auf akzeptierte Primärstandards zu garantieren, müssen die verwendeten Trübungsfilter (Kalibrierfilter) alle 12 Monate durch ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 von der DAkkS akkreditiertes Kalibrierlabor kalibriert werden.