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Abgasuntersuchungsgeräte | Kalibrierfilter| AU-Werkstätten

Neue EU-Richtlinie erfordert regelmäßige Überprüfung von Abgasmessgeräten

Abgasmessung an einem KFZ I Quelle: © Hella Gutmann

Jährlich werden in Deutschland von Technischen Prüfstellen (TP) sowie anerkannten AU-Werkstätten fast 24 Millionen Abgasuntersuchungen (AU) an Pkws, Nutzfahrzeugen und Krafträdern durchgeführt. Gesteigertes Umweltbewusstsein und die Einführung der Abgassonderuntersuchung (ASU) im Jahr 1985 sowie der Abgasuntersuchung (AU) im Jahr 1993 führten zu einer ständigen Weiterentwicklung von Vorschriften. Nicht zuletzt aufgrund des Dieselskandals und ständig steigenden Anforderungen an das Abgasverhalten von Neufahrzeugen rückt das Thema Abgasmessung zunehmend in den Vordergrund. Die Abgasuntersuchung selbst wird mittels eines Abgasmessgeräts, wie z. B. von Hella Gutmann, direkt am Auspuff-Endrohr vorgenommen. Ein zuverlässiges, regelkonformes  Abgasmessgerät, das sichere Messergebnisse liefert, ist bei jeder guten Autowerkstatt sowie Prüfstelle zu finden. Nun gelten seit kurzem neue Regelungen, die die Messungen mit diesen Geräten zuverlässiger und genauer machen sollen. Auf Basis der Novellierung der entsprechenden EU-Richtlinie 2014/45/EU für die Abgasuntersuchung sind nun auch regelmäßige Kalibrierungen dieser Messgeräte durchzuführen.

Was bedeutet das für AU-Werkstätten und KFZ Prüfstellen?

In Deutschland ist zusätzlich zu den angehobenen Genauigkeitsanforderungen an die AU-Geräte ab 1. Januar 2019 auch eine jährliche Kalibrierung der Geräte Pflicht, d.h. Kfz-Betriebe und Prüfstellen müssen künftig neben der bisher üblichen Eichung  auch eine Kalibrierung ihrer AU-Geräte vorweisen um weiterhin Abgasuntersuchungen vornehmen zu können. Diese Kalibrierung soll sicherstellen, dass die Genauigkeitsklasse über den Anwendungsbereich des AU-Geräts erhalten bleibt und dieses so aufgestellt, angeschlossen und gewartet ist, dass die Richtigkeit der Messung garantiert ist.

 

Abgasmessgeräte müssen exakte Mess-Ergebnisse liefern I Quelle: © Hella Gutmann

Die Kalibrierung teilt sich auf in eine erstmalige und regelmäßige Kalibrierung. Abgasmessgeräte, die erstmalig in Betrieb genommen werden, müssen vor der ersten Anwendung für die Abgasuntersuchung (AU) nach den Vorgaben der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie kalibriert werden. Die regelmäßige Kalibrierung muss danach alle 12 Monate, also jährlich nach der letzten Kalibrierung erfolgen. Es ist zu erwarten, dass bei Audits von ISO 9001 zertifizierten Werkstätten, die erfolgte Kalibrierung nachgewiesen werden muss. Die Kalibrierpflicht gilt jedoch auch für nicht zertifizierte Werkstätten und Prüfeinrichtungen.

Herausforderung

Regelmäßige (Re-)kalibrierungen von Abgasuntersuchungsgeräten in DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Laboren, zur Einhaltung der novellierten EU-Richtlinie. Die betreffende Kalibrier-Dienstleistung muss in den Umfang der Akkreditierung eingeschlossen sein.

Einsatzbereich

(Re-)kalibrierung von Abgasuntersuchungsgeräten in AU-Werkstätten und Technischen Prüfstellen

Anwendungsbereich

  • Abgasuntersuchungsgeräte
  • Kalibrierfilter

 

Verfahren

  • Messtechnik

  • UV/Vis Spektroskopie

Lösung

  • UV/Vis-Spektroskopie

  • Online

Vorteile

  • Gewährleistung der Konformität
  • Sichere und zuverlässige Messergebnisse

Nicht jedes Labor darf kalibrieren

Die regelmäßige Wiederholung der Kalibrierung der AU-Geräte muss durch Dienstleister, welche nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind, durchgeführt werden. Die für die Kalibrierung der Abgas-Messgeräte verwendeten Trübungsfilter messen die Opazität und müssen ebenso regelmäßig durch eine anerkannte metrologische Einrichtung, wie ein nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Kalibrierlabor, kalibriert werden. Die erfolgte Kalibrierung wird anhand eines "Kalibrierscheines" nach den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 dokumentiert. Das Hellma-Kalibrierlabor ist ein durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Kalibrierlabor, welches diese Leistung bereits seit einigen Jahren anbietet. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-K-18752-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang

Regelkonformität mit dem richtigen Partner

Trübungsfilter

Hellma kalibriert in seinem durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Kalibrierlabor Trübungsfilter verschiedenster Marken und Bauarten. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-K-18752-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

Verschiedene Messgeräte benötigen verschiedene Trübungsfilter, da die Bauarten sich unterscheiden. Das Hellma-Kalibrierlabor ist in der Lage unterschiedlichste Bauformen in kurzer Zeit und auch größerer Menge zu kalibrieren. Dazu werden die eingesandten Filter zunächst geprüft und in der Regel gereinigt sowie mit einer eindeutige Seriennummer versehen, sodass die Filterleistung über einen längeren Zeitraum protokolliert werden kann. Die anschließende Messung wird mit einem DAkkS-Kalibrierschein dokumentiert, der auch als Nachweis gegenüber Prüfstellen fungiert.

Alles aus einer Hand

Die Leistungen des Hellma Kalibrierlabors im Überblick

  • Überprüfung der eingesandten Kalibrierfilter
  • Reinigung derjenigen Filter, deren Gläser keine optische Beschichtung aufweisen
  • Aufbringen einer Seriennummer zur Gewährleistung der eindeutigen Kennzeichnung des Kalibrierfilters
  • Messung der optischen Dichte bei der Wellenlänge 560 nm (auf Kundenanfragen sind auch Messungen bei anderen Wellenlängen möglich)
  • Berechnung des Trübungsgrades N (%)
  • Ausstellen eines DAkkS-Kalibrierscheins nach DIN EN ISO/IEC 17025. Die Akkreditierung gilt nur für den in der Urkundenanlage D-K-18752-01-00 aufgeführten Akkreditierungsumfang.

 

Kontakt/Anfrage

Hellma USA Inc.
120 Terminal Drive
11803 Plainview, NY
Vereinigte Staaten von Amerika

Tel.: +1 5169 3908 88
info.us@hellma.com
www.hellmausa.com

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