Durch die regelmäßige Überprüfung des Spektralphotometers auf das Auflösungsvermögen wird sichergestellt, dass einander benachbarte Peaks aufgelöst werden können und sich nicht mit den Peaks der angrenzenden Wellenlängen überlagern, zusätzlich werden Absorptionsfehler vermieden.
Für Wellenlängen- und Absorptionsmessungen muss das Auflösungsvermögen des Spektralphotometers beachtet werden. Bei hochauflösenden Spektralphotometern sollte die spektrale Bandbreite nicht mehr als 10% der natürlichen Bandbreite des zu untersuchenden Peaks betragen.
Filterset zur Überprüfung des Auflösungsvermögens:
Zwei Peaks gelten dann als voneinander aufgelöst, wenn das Minimum der Absorption zwischen den beiden Peaks weniger als 80% des Peak-Maximums beträgt. Das Auflösungsvermögen hängt bei modernen Spektralphotometern direkt von der Spaltbreite ab. Je kleiner der Spalt und die damit verbundene spektrale Bandbreite, desto höher die Auflösung.